Transparente Zukunft: Das neue EU-Gesetz zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

Heute ein wichtiges Update, das uns alle betrifft: das Europäische Parlament hat das Gesetz für künstliche Intelligenz (KI) aus erster Lesung veröffentlicht. 460 Seiten im PDF, ein echter Brocken. Den Link hab ich unten in der Quellenangabe beigefügt.

Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes, den ich hervorheben möchte, betrifft Artikel 50, hier speziell die „Transparenzpflichten für Anbieter und Nutzer“.

In einer Welt, in der KI zunehmend Inhalte wie Texte, Bilder, Videos und Audiodateien für Webseiten und andere Medien erzeugt, stellt dieses Gesetz klar, dass solche Inhalte künftig als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden müssen (siehe Ausschnitte der Gesetzesvorlage unten).

Für uns im Marketing bedeutet das, dass wir, wenn wir KI-erzeugte Werke auf unseren Webseiten oder in unseren Kampagnen nutzen, transparent machen müssen, dass diese Inhalte mit Hilfe von KI erstellt wurden.

Besonders interessant ist, dass es bei Texten Ausnahmen gibt. Nämlich dann, wenn die Texte von einem Menschen überprüft wurden oder sie einer redaktionellen Kontrolle unterliegen – sprich, wenn eine Person die redaktionelle Verantwortung hat.

Wo und wie die künstlich erzeugten Inhalte zu kennzeichnen sind, stellt dieses Gesetz nicht extra klar. Hier gelten m.E. dann die bekannten Regeln für Quellen und Urheberrechtsangaben.

Persönlich kann ich sagen, dass wir unsere Kunden ermuntern werden, bereits jetzt klar und transparent auf KI-Inhalte hinzuweisen und nicht erst zu warten, bis das Gesetz wirksam wird. Denn Transparenz zahlt bekanntlich immer auch in die Glaubwürdigkeit ein.

Hier die versprochenen Quellenauszüge:

Gesetz für künstliche Intelligenz (aus erster Lesung),
Artikel 50 – Transparenzpflichten für Anbieter und Nutzer bestimmter KI-Systeme

Absatz 2:
Anbieter von KI-Systemen, einschließlich KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, stellen sicher, dass die Ergebnisse des KI-Systems (…) als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. (…)

Absatz 4:
(…) Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Diese Pflicht gilt nicht, (…) wenn die durch KI erzeugten Inhalte einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.

Quelle: Europäisches Parlament

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0138_DE.pdf

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