Die KI-Verordnung der EU kommt – und mit ihr viele Fragen. Eine davon: Müssen ab Februar 2025 alle Mitarbeitenden im Umgang mit KI geschult werden?
Die Antwort ist differenziert: Artikel 4 der Verordnung fordert Anbieter und Betreiber von KI-Systemen auf, Maßnahmen zur Schulung und Kompetenzförderung ihres Personals zu ergreifen. Aber: Für Unternehmen, die KI lediglich nutzen, ohne sie selbst zu betreiben oder anzubieten, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zu solchen Schulungen.
Was steht in Artikel 4?
Anbietende und Betreibende von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, über ausreichend Kenntnisse und Kompetenzen verfügen. Das betrifft zum Beispiel technische Fähigkeiten, rechtliches Wissen oder das Verständnis für den spezifischen Kontext, in dem die KI eingesetzt wird. Den genauer Wortlaut des Artikel 4 gibt’s der Fußzeile (1).
Für rein Nutzende von KI-Systemen gibt es allerdings keine direkte Verpflichtung zur Weiterbildung – zumindest nicht ab Februar 2025.
Jetzt trotzdem handeln? Ja!
Auch wenn keine Schulungspflicht besteht, zeigt die Praxis: Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden in KI-Themen fit machen, sind klar im Vorteil. Warum?
- Besserer Umgang mit KI. Mitarbeitende, die die Funktionsweise und Grenzen von KI-Systemen kennen, nutzen sie sicherer und effizienter.
- Innovationskultur fördern. Wissen ist die Grundlage für neue Ideen und Wettbewerbsvorteile.
- Verantwortung übernehmen. KI hat Auswirkungen auf Menschen, Arbeitsprozesse und Entscheidungen – kompetente Mitarbeitende helfen, diese verantwortungsvoll zu gestalten.
- Schatten-KI vermeiden. Mitarbeitende nutzen KI-Tools oft eigenständig, ohne dass das Unternehmen davon weiß. Das birgt Risiken, etwa für den Datenschutz, die Datensicherheit oder die Qualität der Ergebnisse.
Wir bringen KI und Kompetenz ins Unternehmen
Wir wissen, wie wichtig es ist, KI-Wissen praxisnah und verständlich zu vermitteln. Deshalb bieten wir Schulungen an, die individuell auf die Bedürfnisse moderner Unternehmen zugeschnitten sind – von den Grundlagen bis zu spezifischen Anwendungsfällen.
In 2 Workshoptagen kommen wir in ins Unternehmen und schulen die Mitarbeitenden, beginnend mit dem Level, auf dem das Team bereits ist. Am ersten Abend bieten wir zusätzlich ein Kamingespräch für CEOs mit einem Expertenaustausch zu den Chancen speziell im Unternehmen.
Fazit
Die KI-Verordnung verpflichtet nicht alle Unternehmen zu Schulungen – aber die freiwillige Förderung von KI-Kompetenzen ist ein strategischer Vorteil. Denn nur mit kompetenten Mitarbeitenden können Unternehmen das Potenzial von KI wirklich ausschöpfen und verantwortungsvoll handeln.
(1) VERORDNUNG (EU) 2024/1689 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz.
Artikel 4:
KI-Kompetenz
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
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